Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Novos One digital marketing FZE LLC ("Fachwerk Consulting")
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Novos One digital marketing FZE LLC, tätig unter der Marke „Fachwerk Consulting" (nachfolgend „Fachwerk", „wir" oder „uns"), CWS-1V-001979, 26th Floor, Amber Gem Tower, Ajman, Vereinigte Arabische Emirate, Registernummer 262396725888 (Ajman NuVentures Free Zone), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Betriebsaufbau-, Vertriebssystem- und Wachstumsleistungen für Handwerksunternehmen.
(2) Vertragspartner werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag zum Zwecke des Auf- oder Ausbaus ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden als Vertragspartner nicht akzeptiert.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fachwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Fachwerk bietet Handwerksunternehmen den Aufbau, die Implementierung und die laufende Begleitung eines Betriebssystems an, das insbesondere die Bereiche Vertrieb, Profitabilität sowie Mitarbeitergewinnung und -förderung umfasst (die Methode „Tragwerk®"). Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuell abgeschlossenen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (nachfolgend „Angebot"), die Bestandteil des Hauptvertrags ist.
(2) Fachwerk bietet unterschiedliche Angebotsstufen und Leistungspakete an (u. a. Aufbau des Betriebssystems, Aufbau des Vertriebssystems, laufende Betreuung als Wachstumspartner). Diese AGB gelten einheitlich für sämtliche von Fachwerk angebotenen Leistungsstufen; der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit und die Vergütung des jeweils gebuchten Angebots ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
(3) Fachwerk schuldet die Erbringung von Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Fachwerk die Herstellung eines Werks nicht. Insbesondere übernimmt Fachwerk keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Abschlussquote, einen bestimmten Umsatz oder eine bestimmte Anzahl gewonnener Mitarbeiter). In Angeboten und Verkaufsgesprächen genannte Erfahrungswerte und Beispielrechnungen sind unverbindliche Prognosen auf Grundlage bisheriger Erfahrungen und stellen keine Zusicherung dar.
(4) Im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung steht Fachwerk hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, Reihenfolge und technischen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das nach billigem Ermessen auszuüben ist.
(5) Fachwerk ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen von Fachwerk auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder im Rahmen von Verkaufsgesprächen stellt kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. Auftragsformulars durch Fachwerk zustande. Die Unterzeichnung kann handschriftlich, elektronisch (z. B. über DocuSign) oder durch sonstige eindeutige Willenserklärung in Textform erfolgen.
(3) Erfolgt der Vertragsschluss im Rahmen eines Telefonats oder Videogesprächs, ist der Kunde damit einverstanden, dass Fachwerk das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf; hierauf wird zu Beginn des jeweiligen Gesprächs gesondert hingewiesen.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Fachwerk erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der im Angebot genannten Zeiträume bzw. nach Maßgabe des vereinbarten Fulfillment-Ablaufs.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung sämtlicher benötigter Informationen, Zugänge, Zugangsdaten, Unterlagen und Ressourcen, soweit für die Leistungserbringung erforderlich.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Fachwerk haftet nicht für hieraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im Wege der Vorkasse zu entrichten. Eine Zahlung in Raten ist möglich, sofern dies gesondert vereinbart wird; die einzelnen Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
(3) Die Zahlung kann nach Wahl von Fachwerk per Überweisung auf ein von Fachwerk benanntes Konto oder über den von Fachwerk eingesetzten Zahlungsdienstleister Copecart erfolgen. Für Zahlungen über Copecart gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen.
(4) Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse übermittelt und gelten mit Versand als zugegangen.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Fachwerk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen sowie eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro je Mahnung zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(2) Fachwerk ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten.
(3) Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist Fachwerk berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung nach Absatz 3 oder wegen eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes ist der Kunde zur Abgeltung des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet, eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 60 % der Nettosumme der Zahlungen zu leisten, zu denen er bis zum regulären Vertragsende bzw. zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin verpflichtet gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fachwerk kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigt der Kunde vorzeitig aus einem nicht von Fachwerk zu vertretenden Grund, gilt § 6 Abs. 4 entsprechend.
§ 8 Zugänge und Nutzungsrechte am System
(1) Für die Zusammenarbeit erhält der Kunde Zugang zu dem von Fachwerk bereitgestellten digitalen System (Betriebssystem, Vertriebspipeline, Dokumentation u. Ä., nachfolgend „das System"). Die Zugänge werden ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden sowie die von ihm autorisierten Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
(2) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte ist untersagt.
(3) Das System verbleibt nach Vertragsende beim Kunden und darf von ihm für den eigenen Betrieb unbefristet weitergenutzt werden. Mit Beendigung des Vertrags erlischt ausschließlich der Zugang zur Fachwerk Akademie sowie zu darüber hinausgehenden, nicht im System selbst enthaltenen Schulungsinhalten. Laufende Betreuung, Weiterentwicklung, Automatisierungs-Updates und Support durch Fachwerk enden mit Vertragsende und sind nicht Gegenstand des fortbestehenden Nutzungsrechts.
§ 9 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an der von Fachwerk entwickelten Methode, den zugrundeliegenden Prozessen, Vorlagen und Automatisierungen (einschließlich der Marke „Tragwerk®") als solche verbleiben bei Fachwerk. Der Kunde erhält kein Recht, diese Methode oder Teile davon außerhalb des ihm überlassenen Systems eigenständig zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder zum Aufbau eines eigenen oder fremden vergleichbaren Beratungsangebots zu nutzen.
(2) Die im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden konfigurierte, individuelle Ausprägung des Systems (einschließlich der darin enthaltenen eigenen Geschäftsdaten des Kunden) darf der Kunde nach Maßgabe von § 8 Abs. 3 auch nach Vertragsende zum eigenen betrieblichen Gebrauch unbefristet weiternutzen. Ein Recht zur kommerziellen Weiterverwertung gegenüber Dritten (z. B. Lizenzierung, Weiterverkauf, Nutzung als Vorlage für fremde Betriebe) besteht nicht.Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten zum ausschließlichen Zweck der Nutzung im eigenen Betrieb.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, interne Prozesse) streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Zulässig ist die Weitergabe an gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte) sowie an von Fachwerk eingesetzte Erfüllungsgehilfen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 11 Haftung
(1) Fachwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fachwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Fachwerk ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Fachwerk.
(5) Für den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit im System des Kunden verarbeitet werden, gelten ergänzend die Regelungen einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit Fachwerk als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig wird.
§ 12 Referenznennung
(1) Fachwerk ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit sowie nach Vertragsende als Referenz zu benennen und dabei Name, Firma und Logo des Kunden ausschließlich zu Zwecken der eigenen Außendarstellung zu verwenden (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder Fallstudien).
(2) Konkrete Kennzahlen oder Erfolgsergebnisse des Kunden dürfen nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung von Fachwerk.
§ 14 Kein Widerrufsrecht
Da Fachwerk ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB schließt, besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des jeweiligen Kunden.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.06.2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Novos One digital marketing FZE LLC, tätig unter der Marke „Fachwerk Consulting" (nachfolgend „Fachwerk", „wir" oder „uns"), CWS-1V-001979, 26th Floor, Amber Gem Tower, Ajman, Vereinigte Arabische Emirate, Registernummer 262396725888 (Ajman NuVentures Free Zone), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Betriebsaufbau-, Vertriebssystem- und Wachstumsleistungen für Handwerksunternehmen.
(2) Vertragspartner werden ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag zum Zwecke des Auf- oder Ausbaus ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden als Vertragspartner nicht akzeptiert.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fachwerk stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Fachwerk bietet Handwerksunternehmen den Aufbau, die Implementierung und die laufende Begleitung eines Betriebssystems an, das insbesondere die Bereiche Vertrieb, Profitabilität sowie Mitarbeitergewinnung und -förderung umfasst (die Methode „Tragwerk®"). Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweils individuell abgeschlossenen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (nachfolgend „Angebot"), die Bestandteil des Hauptvertrags ist.
(2) Fachwerk bietet unterschiedliche Angebotsstufen und Leistungspakete an (u. a. Aufbau des Betriebssystems, Aufbau des Vertriebssystems, laufende Betreuung als Wachstumspartner). Diese AGB gelten einheitlich für sämtliche von Fachwerk angebotenen Leistungsstufen; der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit und die Vergütung des jeweils gebuchten Angebots ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot.
(3) Fachwerk schuldet die Erbringung von Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Fachwerk die Herstellung eines Werks nicht. Insbesondere übernimmt Fachwerk keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine bestimmte Abschlussquote, einen bestimmten Umsatz oder eine bestimmte Anzahl gewonnener Mitarbeiter). In Angeboten und Verkaufsgesprächen genannte Erfahrungswerte und Beispielrechnungen sind unverbindliche Prognosen auf Grundlage bisheriger Erfahrungen und stellen keine Zusicherung dar.
(4) Im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung steht Fachwerk hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, Reihenfolge und technischen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das nach billigem Ermessen auszuüben ist.
(5) Fachwerk ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Leistungen qualifizierter Dritter zu bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen von Fachwerk auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder im Rahmen von Verkaufsgesprächen stellt kein bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. Auftragsformulars durch Fachwerk zustande. Die Unterzeichnung kann handschriftlich, elektronisch (z. B. über DocuSign) oder durch sonstige eindeutige Willenserklärung in Textform erfolgen.
(3) Erfolgt der Vertragsschluss im Rahmen eines Telefonats oder Videogesprächs, ist der Kunde damit einverstanden, dass Fachwerk das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen darf; hierauf wird zu Beginn des jeweiligen Gesprächs gesondert hingewiesen.
§ 4 Leistungserbringung und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Fachwerk erbringt die vereinbarten Leistungen innerhalb der im Angebot genannten Zeiträume bzw. nach Maßgabe des vereinbarten Fulfillment-Ablaufs.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang mitzuwirken. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung sämtlicher benötigter Informationen, Zugänge, Zugangsdaten, Unterlagen und Ressourcen, soweit für die Leistungserbringung erforderlich.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Fachwerk haftet nicht für hieraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist, soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, im Wege der Vorkasse zu entrichten. Eine Zahlung in Raten ist möglich, sofern dies gesondert vereinbart wird; die einzelnen Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
(3) Die Zahlung kann nach Wahl von Fachwerk per Überweisung auf ein von Fachwerk benanntes Konto oder über den von Fachwerk eingesetzten Zahlungsdienstleister Copecart erfolgen. Für Zahlungen über Copecart gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen.
(4) Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail an die von ihm angegebene Adresse übermittelt und gelten mit Versand als zugegangen.
§ 6 Zahlungsverzug
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Fachwerk berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen sowie eine Mahngebühr in Höhe von 15,00 Euro je Mahnung zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(2) Fachwerk ist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten.
(3) Gerät der Kunde bei vereinbarter Ratenzahlung mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist Fachwerk berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung nach Absatz 3 oder wegen eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes ist der Kunde zur Abgeltung des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet, eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 60 % der Nettosumme der Zahlungen zu leisten, zu denen er bis zum regulären Vertragsende bzw. zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin verpflichtet gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Fachwerk kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate ab Vertragsbeginn.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigt der Kunde vorzeitig aus einem nicht von Fachwerk zu vertretenden Grund, gilt § 6 Abs. 4 entsprechend.
§ 8 Zugänge und Nutzungsrechte am System
(1) Für die Zusammenarbeit erhält der Kunde Zugang zu dem von Fachwerk bereitgestellten digitalen System (Betriebssystem, Vertriebspipeline, Dokumentation u. Ä., nachfolgend „das System"). Die Zugänge werden ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit und ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden sowie die von ihm autorisierten Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
(2) Eine Weitergabe der Zugangsdaten an nicht autorisierte Dritte ist untersagt.
(3) Das System verbleibt nach Vertragsende beim Kunden und darf von ihm für den eigenen Betrieb unbefristet weitergenutzt werden. Mit Beendigung des Vertrags erlischt ausschließlich der Zugang zur Fachwerk Akademie sowie zu darüber hinausgehenden, nicht im System selbst enthaltenen Schulungsinhalten. Laufende Betreuung, Weiterentwicklung, Automatisierungs-Updates und Support durch Fachwerk enden mit Vertragsende und sind nicht Gegenstand des fortbestehenden Nutzungsrechts.
§ 9 Geistiges Eigentum
(1) Sämtliche Rechte an der von Fachwerk entwickelten Methode, den zugrundeliegenden Prozessen, Vorlagen und Automatisierungen (einschließlich der Marke „Tragwerk®") als solche verbleiben bei Fachwerk. Der Kunde erhält kein Recht, diese Methode oder Teile davon außerhalb des ihm überlassenen Systems eigenständig zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder zum Aufbau eines eigenen oder fremden vergleichbaren Beratungsangebots zu nutzen.
(2) Die im Rahmen der Zusammenarbeit für den Kunden konfigurierte, individuelle Ausprägung des Systems (einschließlich der darin enthaltenen eigenen Geschäftsdaten des Kunden) darf der Kunde nach Maßgabe von § 8 Abs. 3 auch nach Vertragsende zum eigenen betrieblichen Gebrauch unbefristet weiternutzen. Ein Recht zur kommerziellen Weiterverwertung gegenüber Dritten (z. B. Lizenzierung, Weiterverkauf, Nutzung als Vorlage für fremde Betriebe) besteht nicht.Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten zum ausschließlichen Zweck der Nutzung im eigenen Betrieb.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, interne Prozesse) streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
(3) Zulässig ist die Weitergabe an gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte) sowie an von Fachwerk eingesetzte Erfüllungsgehilfen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und diese ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 11 Haftung
(1) Fachwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fachwerk nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Fachwerk ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Fachwerk.
(5) Für den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit im System des Kunden verarbeitet werden, gelten ergänzend die Regelungen einer gesondert abzuschließenden Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit Fachwerk als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für den Kunden tätig wird.
§ 12 Referenznennung
(1) Fachwerk ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit sowie nach Vertragsende als Referenz zu benennen und dabei Name, Firma und Logo des Kunden ausschließlich zu Zwecken der eigenen Außendarstellung zu verwenden (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder Fallstudien).
(2) Konkrete Kennzahlen oder Erfolgsergebnisse des Kunden dürfen nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht werden.
(3) Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit aus berechtigtem Interesse in Textform widersprechen.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung von Fachwerk.
§ 14 Kein Widerrufsrecht
Da Fachwerk ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB schließt, besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des jeweiligen Kunden.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 01.06.2026